EH - Online

Bewußtsein/Bewußlosigkeit


Bewußtsein/Bewußlosigkeit

Das Bewußtsein des Menschen zeichnet sich durch die Fähigkeit aus, sich räumlich/zeitlich zu orientieren, auf Fragen zur eigenen Person zu anworten und auf Reize (z.B. Schmerz) zu reagieren. Wenn jemand nicht mehr ansprechbar ist, d.h. wenn er auf die oben genannten Fähigkeiten der räumlich/zeitlichen Orientierung und der Reizempfindlichkeit nicht reagiert, dann wird dieser als "bewußtlos" bezeichnet. Sollte der Betroffene jedoch reagieren, kannst Du durch gezieltes Befragen nach Beschwerden, Schmerzen, Unfallhergang usw. wichtige Informationen für die notwendige Hilfeleistungen erhalten.

Maßnahmen zur Feststellung des Bewußtseins

Feststellen, ob der Betroffene bei Bewußtsein ist oder nicht, kannst Du dadurch, daß Du ihm Fragen stellst, auf die eine eindeutige Antwort möglich ist, wie z.B. die Frage nach seinem Namen. Die Antwort hierauf kann grundsätzlich von jedem Betroffenen gegeben werden, der ansprechbar ist. Reagiert der Betroffene auf die ihm gestellten Fragen nicht, solltest Du den Betroffenen direkt anfassen. Dies kann erfolgen, indem Du ihn an den Schultern oder am Handgelenk anfaßt. Du mußt auch immer damit rechnen, daß bei einem Bewußtlosen Störungen der Atmung auftreten, die zu einem Atemstillstand führen können.

Feststellung der Atmung

Bike-Site
© Jugendrotkreuz Pfrondorf - 1996