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Bewußtsein/Bewußlosigkeit
Das Bewußtsein des Menschen zeichnet sich durch
die Fähigkeit aus, sich räumlich/zeitlich zu orientieren,
auf Fragen zur eigenen Person zu anworten und auf Reize (z.B.
Schmerz) zu reagieren. Wenn jemand nicht mehr ansprechbar ist,
d.h. wenn er auf die oben genannten Fähigkeiten der räumlich/zeitlichen
Orientierung und der Reizempfindlichkeit nicht reagiert, dann
wird dieser als "bewußtlos" bezeichnet. Sollte
der Betroffene jedoch reagieren, kannst Du durch gezieltes Befragen
nach Beschwerden, Schmerzen, Unfallhergang usw. wichtige Informationen
für die notwendige Hilfeleistungen erhalten.
Maßnahmen zur Feststellung des Bewußtseins
Feststellen, ob der Betroffene bei Bewußtsein ist oder nicht, kannst
Du dadurch, daß Du ihm Fragen stellst, auf die eine eindeutige
Antwort möglich ist, wie z.B. die Frage nach seinem Namen.
Die Antwort hierauf kann grundsätzlich von jedem Betroffenen
gegeben werden, der ansprechbar ist. Reagiert der Betroffene auf
die ihm gestellten Fragen nicht, solltest Du den Betroffenen direkt
anfassen. Dies kann erfolgen, indem Du ihn an den Schultern oder
am Handgelenk anfaßt. Du mußt auch immer damit rechnen,
daß bei einem Bewußtlosen Störungen der Atmung
auftreten, die zu einem Atemstillstand führen können.
Feststellung der Atmung
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